Hallo,
bei meinem Gsi hat vor kurzen die Motorkontrollleuchte geblinkt.
Gestern erst habe ich ihn verkauft ( )
Wir haben einen kaufvertrag gemacht wo drin steht: Ohne Garantie oder Gewährleistung, das auto wird gekauft wie gesehen.
Als der gute herr nach hause gefahren ist hat der corsa einen motorschaden erlitten.
Kann er vom Vertrag zurück treten und sein geld zurück verlangen?
danke danke
mfg
Auto verkauft, MOTORSCHADEN..
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi
-
- Mitglied
- Beiträge: 1
- Registriert: 11.09.2010, 20:53
Re: Auto verkauft, MOTORSCHADEN..
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
maengelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).
maengelhaftung-beim-gebrauchtwagen-t2983.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -