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Fahren mit kaputtem Frontlichtglas

Verfasst: 13.12.2010, 17:21
von tapozone
Hi!

Hab heute nen auffahrunfall gehabt und nun ist meine rechtes frontlichtglas kaputt allerdings sind alle lampen intakt.

Darf ich damit noch fahren bis ende der woche oder ist das verboten?

Re: Fahren mit kaputtem Frontlichtglas

Verfasst: 13.12.2010, 21:45
von Erik.Ode
Verboten ! Das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Betriebserlaubnis........

Re: Fahren mit kaputtem Frontlichtglas

Verfasst: 17.01.2011, 21:23
von Ambush
Sehe ich genau so.

Ich hatte mal meinen (heissgeliebten) Vectra B auf dem Mitarbeiterparkplatz stehen. Als ich gerade Pause machen wollte, kam ein Kollege zu mir und meinte, ich soll meine Jacke nehmen. Ein Chauffeur hätte mein Opel erwischt. Lange Rede kurzer Sinn: Vorne links war meine komplette Lichtanlage gesprungen, zersplittert - was auch immer. Jedenfalls.. alle Lampen gingen noch. Hatte am Wochenende einen Termin um die Scheinwerfer zu tauschen.

Vorher hat mich die Polizei erwischt. 30 Schweizerfranken Strafe durfte ich zahlen. Und da das anscheinend auch in Deutschland so ist, sollte man solch Dinge sofort erledigen. Erspart einem noch mehr Rennerei deswegen.

MfG
Ambush