Inkorrekter Vertrag

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Marius

Inkorrekter Vertrag

Beitrag von Marius »

Hallo ich habe mir im Sommer 2003 ein Auto von einem Privatman gekauft,der wiederum hat ihn knapp ein Jahr vorher von einem Händler gekauft gehabt. Knapp ein halbes Jahr später habe ich den Wagen mal auf Unfall überprüfen lassen und siehe da der Kotflügel wurde ausgetauscht was auf einen Unfall hindeutet.Im Vertrag steht das der Wagen Unfall frei ist leider habe ich erst nach dem Autokauf eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen gilt die dann trotzdem wenn ich vor Gericht gehen würde??Bringt mir das überhaupt was es sollen neue Gesetze rausgekommen sein die ein Rückgaberecht auschliessen stimmt das?? kennt sich irgend jemand damit aus??Wer muss jetzt dafür Haften ich habe ja auch noch die Händlergarantie von zwei jahren von dem Verkäufer übernommen. Vielen Dank
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tom
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Beitrag von tom »

Also wenn ein Verkäufer einen Unfallschaden verschwiegen hat, kann man das Fahrzeug zurückgeben. :!:
Ich würde mich in Ihrem Fall ganz einfach mal an ihre Rechtsschutzversicherung wenden, die wird Ihnen sicher eine Auskunft geben. :wink:
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