Hallo leute ich habe da so ein kleines Problem. Ich und ein weiterer Mechnaiker aus unserem Betrieb streiten sich über eine Frage. Also stellt euch mal vor:
Ihr fährt mit eurem Auto auf der Hauptstrasse, vor euch ein Traktor mit einer Spitzengeswindigkeit von 30km/h. Ihr wollt ihn überholen, merkt aber das neben euch eine Sicherheitslinie ist.
Darf man den Traktor jetzt überholen?
Ich danke euch schon mal. Brix
Traktor überholen über eine Sicherheitslinie?
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Hallo, das was Du meinst, ist sicher vorbeifahren:
"§ 6 StVO
Vorbeifahren
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen. "
Das ist zumindest die Regel in Deutschland. Wenn Du aus der Schweiz kommst, weicht diese Regel evtl. davon ab. Zumindest in ländlichen Gebieten ist es oft so, dass der Traktorfahrer schon die Hand raushält und die nachfolgenden Fahrzeuge zum Vorbeifahren rauswinkt, wenn vor ihm alles frei ist.
"§ 6 StVO
Vorbeifahren
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen. "
Das ist zumindest die Regel in Deutschland. Wenn Du aus der Schweiz kommst, weicht diese Regel evtl. davon ab. Zumindest in ländlichen Gebieten ist es oft so, dass der Traktorfahrer schon die Hand raushält und die nachfolgenden Fahrzeuge zum Vorbeifahren rauswinkt, wenn vor ihm alles frei ist.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Prince of Denmark hat geschrieben:Hallo, das was Du meinst, ist sicher vorbeifahren:
"§ 6 StVO
Vorbeifahren
Sorry PoD, aber hier liegt im geschilderten Fall KEIN Vorbeifahren vor.
Richtig ist hier § 41 StVO Vorschriftzeichen, (Abs. 3) Markierungen ( Zeichen 295 ).....
b)
Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an:
landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren, ...
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm
Das Grundproblem: langsamer Traktor !
Lösungsmöglichkeiten:
1.Traktor fährt, wenn möglich auf einem Seitenstreifen, Überholen ist dann möglich
2. Warten, bis Zeichen 295 nicht mehr gilt !
Überfahren der "durchgezogenen Linie" ist verboten.
Gruß Erik.Ode
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