Hallo allerseits - bin gerade auf dieses Forum gestossen bei der Suche nach einer Antwort für mein Problem:
habe mir in den USA einen Ford F 150 Pick Up gekauft. Das Zollamt Bremerhaven stufte ihn als LKW ein und damit waren 22% Zoll ( statt 10% bei PKW's ) zu berappen. Das wusste ich aber vorher. Der TÜV hat daraufhin im neuen Fahrzeugbrief das Fahrzeug ebenfalls als LKW eingestuft.
Das Finanzamt wiederum sagt nun, dass ist kein LKW ( Besteuerung nach Gewicht ), sondern ich müsse das Teil als PKW nach Hubraum ( 5400ccm ! ) besteuern, weil er 5 Sitzplätze hat. Das ist doch wohl ein Schildbürgerstreich, oder ?
Kann es sein, dass die eine Behörde sagt 'LKW' und damit den hohen Zollsatz kassiert und wenn Du bezahlt hast, sagt die nächste Behörde 'PKW' und du löhnst schon wieder den höheren Satz ?
Wäre für nen Tip echt dankbar, was ich hier machen kann. Der Typ vom Finanzamt sagt, Widerspruch und Klage wären völlig sinnlos, da die sich nicht nach den Vorgaben anderer Behörden richten müssen. Ich dachte es gebe sowas wie Steuergerechtigkeit !
US Import als LKW verzollt - Finanzamt will PKW Steuer ????
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Vielleicht hilft Dir das weiter:
klick mich
Oder Info bei Haufe
Möglicherweise hat das Finanzamt ja recht.
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Wer erzählt denn sowas? Das ist eindeutig ein Ammenmärchen.witthuus hat geschrieben:Ich dachte es gebe sowas wie Steuergerechtigkeit !
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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Nunja, Du hast es doch schon richtig aufgeschrieben ...
Das eine ist Zoll, das andere die Kfz-Steuer. Bin kein Zoll-Experte, aber ich vermute fast, die Chance ist größer, nachträglich die Zoll-Gebühren zu reduzieren, weil Steuer=PKW als umgekehrt den Wagen als LKW zur Kfz-Steuer anzumelden. Der Zoll ist da wohl etwas freier in der Interpretation.
Das eine ist Zoll, das andere die Kfz-Steuer. Bin kein Zoll-Experte, aber ich vermute fast, die Chance ist größer, nachträglich die Zoll-Gebühren zu reduzieren, weil Steuer=PKW als umgekehrt den Wagen als LKW zur Kfz-Steuer anzumelden. Der Zoll ist da wohl etwas freier in der Interpretation.
Grüße, PoD
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Hat dein F150 eine kurze Ladefläche aber eine Doppelkabine (Gibt es den überhaupt so?)
Ich kenne da noch eine Regel, daß die Ladefläche länger sein muss als der Abstand zwischen Pedale und Spritzwand. Wenn das Zutrifft wurde das Fahrzeug als LKW eingestuft.
Ich kenne aber auch einige Leute, die einen Pick-up mit 5 Sitzplätzen haben und ihn trotzdem als LKW angemeldet haben.
Aber da sieht man wieder: Die Herren von den Ämtern sind anscheinend unantastbar. Kein Wunder, daß sie so unbeliebt sind.
Ich kenne da noch eine Regel, daß die Ladefläche länger sein muss als der Abstand zwischen Pedale und Spritzwand. Wenn das Zutrifft wurde das Fahrzeug als LKW eingestuft.
Ich kenne aber auch einige Leute, die einen Pick-up mit 5 Sitzplätzen haben und ihn trotzdem als LKW angemeldet haben.
Aber da sieht man wieder: Die Herren von den Ämtern sind anscheinend unantastbar. Kein Wunder, daß sie so unbeliebt sind.
Grüße von der Alb
Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.
(Albert Einstein)
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Hast Du denn das Finanzamt mal mit dem Zoll-Bescheid konfrontiert? So oder so müssten die ihre Entscheidung ja im Bescheid begründen. Zur Not kannst Du Dich ja mit Einspruch dagegen wehren. Da würde ich vorher aber nochmal Rat bei einem Automobilclub einholen bzw. Steuerberater oder Verbraucherzentrale.
Könnte man dieses Fahrzeug denn auch in Deutschland kaufen? Wenn ja, wie wird das dann steuerlich veranlagt?
Könnte man dieses Fahrzeug denn auch in Deutschland kaufen? Wenn ja, wie wird das dann steuerlich veranlagt?
Grüße, PoD
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