Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

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favorite
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Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

Beitrag von favorite »

Hi,

vllt. kann mir ja hier jemand helfen:


Der Betreff sagt alles: Dies ist mein Facharbeitsthema!

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die wichtigsten Punkte & Paragraphen nennen würdet!

Einen schönen Tag!

Mit freundlichen Grüßen
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Erik.Ode
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Registriert: 31.08.2004, 15:30

Re: Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
rudihuber77
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Registriert: 30.12.2010, 10:55

Re: Aufklärungspflichen eines Gebrauchtwagenhändlers

Beitrag von rudihuber77 »

mir fällt spontan ein:
- er darf keinen unfall verschweigen
- er muss dich über mängel informieren
- er muss dich informieren wenn das auto ein miet- oder fahrschulwagen oder ein taxi war
- er muss dich informieren wenn es sich um einen reimport handelt
- er muss mind 1 jahr gesetzliche sachmängelhaftung geben
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