Kurze Zeit nach dem Neukauf seines Fahrzeugs bemängelte der Käufer wiederholte Knallgeräusche und Fehlzündungen.
In der Werkstatt konnten die Fehler trotz mehrerer Versuche nicht beseitigt werden. Der enttäuschte Käufer wollte den Vertrag rückgängig machen. Die Richter gaben ihm Recht und folgtem der Einschätzung des Sachverständigen, dass die Knallgeräusche nicht dem Stand der Technik entsprechen. Auf weitere Nachverbesserungsversuche muss sich der Käufer nicht einlassen.
OLG Saarbrücken; Az.: 4 U 643/98
Neuwagenkauf: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Geräusche
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