Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... kann ein Unfallverursacher bei einem Blechschaden
darauf bestehen der Unfallgegner eine KFZ-Werkstatt aufsucht, die mit
seiner KFZ-Versicherung des Unfallverursachers zusammenarbeitet ?! Das
Problem einer überteuerten Rechnung besteht m. E. immer wieder und
mir scheint dies nur bedingt durch einen Kostenvoranschlag vermeidbar
zu sein.
Frage b) gibt es bei KFZ-Reparaturen auch Fälle bei denen der Schaden in
einem KFZ-Kostenvoranschlag wesentlich niedriger angesetzt als dann
tatsächlich in Anspruch genommen ?!
KFZ-Werkstatt: Wünsche des Unfallverursachers
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- Auto-Chris
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Re: KFZ-Werkstatt: Wünsche des Unfallverursachers
a: Natürlich darf der Verursacher darauf bestehen , nichts desto Trotz hat der Geschädigter bei Gutachter und Werkstatt freie Wahl.
b: Auch Gutachter können fehlen, aber nicht unendlich, dafür gibt es die 130 %-Regel.
b: Auch Gutachter können fehlen, aber nicht unendlich, dafür gibt es die 130 %-Regel.