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Unterschied Kostenvoranschlag- und Gutachten

Verfasst: 02.11.2015, 12:16
von lukkas
Hallo zusammen
diese ganzen Versicherungsgeschichten etc rundums Auto sind irgendwie nicht so mein Fachgebiet. Meine Schwester hatte gestern einen Unfall, allerdings ist sie nicht die die den Unfall verursacht hat. Trotzdem muss man ja einen KFZ Gutachten bei der Versicherung einreichen? Zumindest dachte ich das. Sie meint aber dass ein Kostenvoranschlag ausreicht. Ehrlich gesagt habe ich mich damit noch nie wirklich beschäftigt aber ich bin der Überzeugung dass ein Gutachten immer dann gemacht wird, wenn es so einen Fall wie eben beschrieben gibt. Vielleicht gibt es hier ja Experten die mich darüber aufklären könnten, wäre hilfreich :? Danke schonmal im Voraus

Re: Unterschied Kostenvoranschlag- und Gutachten

Verfasst: 09.11.2015, 12:35
von Britta89
Hi
die Geschichte mit Kostenvoranschlag und Gutachten ist sone Sache, da kommt man schonmal gerne durcheinander. Eigentlich ist es nicht so schwer wenn man es einmal kapiert hat - wie bei so vielen Dingen. Ich selbst war in der selben Situation und danke immer noch meinem Schwager dass er mir damals aus der Patsche geholfen hat. Ein Gutachten ist nicht notwendig gewesen sondern nur der KVA. Das gute beim KVA ist, dass ein Unternehmen den Schaden begutachtet und vorab eine Einschätzung sagt wie teuer der ganze Spass wird, auch wenn es sich im Nachhinein herausstellen sollte dass der Schaden durchaus größer ist als zuvor angenommen. Auf http://kfzsachverstand.de/kfz-kostenvoranschlag/ kannst du dir das mal genauer anschauen und deiner Schwester bestätigen dass sie Recht hatte :roll: Ich hoffe für euch dass ihr das schnell geregelt bekommt, aber seht das gute darin - es ist nur ein Sachschaden, hätte schlimmer kommen können

Re: Unterschied Kostenvoranschlag- und Gutachten

Verfasst: 13.11.2015, 15:19
von Marco87
Ich hab mich damit auch mal ein wenig beschäftigt:

Ein Kostenvoranschlag sind die voraussichtlichen Reparaturkosten, die vom KFZ Betrieb ermittelt werden. Beim verbindlichen Kostenvoraschlag hat man allerdings keinerlei Aussagen zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer oder zum Restwert. Stellt sich später bei der Reparatur ein höherer Schaden heraus, so wird der regulierende Versicherer auf den niedrigeren Kostenvoranschlag verweisen.

Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag (in der Praxis der Regelfall) ist eine spätere Überschreitung der prognostizierten Reparaturkosten in einem geringfügigen Rahmen möglich (lt. Gesetz keine „wesentliche“ Überschreitung, gehen Sie von maximal 10-20% aus). Bei der Schadenabwicklung über einen Kostenvoranschlag steigt mit der Schadenhöhe das Risiko am Ende auf einem höheren Betrag sitzen zu bleiben.

Das Kfz Gutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens. Die Erstellung von Gutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz Gutachten sind auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle von Kfz Gutachten beim Sachverständigen.

Ein Kostenvoranschlag ist im Prinzip günstiger als ein Kfz Gutachten. Dafür ist der Kostenvoranschlag nicht so sicher wie das Gutachten.

Re: Unterschied Kostenvoranschlag- und Gutachten

Verfasst: 22.10.2016, 19:00
von ulliB
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ub