Wildunfall mit kleineren Tieren

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tom
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Wildunfall mit kleineren Tieren

Beitrag von tom »

Wer als Fahrzeuglenker einem kleinen Tier auf der Fahrbahn ausweicht, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Da die Versicherung eine Zahlung aus der Teilkasko verweigerte, klagt der Fahrer. Das Gericht wies die Klage ab, da der Fahrer grob fahrlässig handelt, wenn er einem kleinen Tier (z. B.: einem Fuchs) ausweicht. Bei einem Zusammenstoß mit dem Tier wäre am Fahrzeug kein größere Schaden entstanden, der erfolgte aber wegen des Ausweichmanövers.

OLG Frankfurt; Az.: 7 W 187/00
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