Hallo
Ich hoffe in der richtigen Rubrik zu posten... jedenfalls der Sachverhalt in Kurzform:
Das Getriebe meines Wagens wurde im letzten März zur Reparatur eingeschickt. Auf diese bekam ich 1 Jahr Garantie. einige Monate später hatte ich wieder Probleme sodass der Wagen nur bedingt fahrbereit war. Im November wurde er nach langem Hin und Her schließlich abgeholt (nicht mittels Transporter sondern selbst gefahren). Nach nun 7wöchiger Reparatur sollte das Auto letzte Woche wieder an mich überführt werden (wieder gefahren). Unterwegs trat anscheinend ein anderer Defekt auf, sodass der Wagen dort abgeschleppt wurde. Über den weiteren Verlauf soll ich mich nun kümmern.
Meine Fragen:
-Wer trägt in der Regel die Kosten für die Überführung? Die gefahrene Kilometerleistung geht bislang zu meinen Kosten. Bei etwa 1500km macht das doch was aus.
-Wer haftet für Schäden während der Überführung?
-Wie lange darf die Reparaturaufnahme bzw. die anschließende Reparatur beanspruchen?
-Muss ich mich um den weiteren Verlauf kümmern bzw. wie soll ich mich verhalten?
Noch ein paar Zusätze:
Auf der Rechnung vom März sind keine AGBs angegeben, ich hab diese auch noch nie eingesehen. Doch die Garantiezeit von 52Wochen sind darauf vermerkt. Das Unternehmen, das die Reparatur durchführte, sicherte mir (und 2 weiteren Personen) mündlich zu, dass sie im Garantiefall den Wagen abholen würden.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
Gruß
Dr. Plato
Garantie Reparatur
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
- Prince of Denmark
- Mod-Team
- Beiträge: 973
- Registriert: 04.04.2005, 17:09
- Wohnort: Hoffentlich bald woanders
Re: Garantie Reparatur
Servus,
da hat Erik Ode richtig empfohlen.
Die Schwierigkeit hier liegt wohl darin, dass die Garantie im Ggs. zur Gewährleistung ja eine freiwillige Leistung ist und zu den Konditionen des Garantiegebers geleistet wird. Vermutlich hängt irgendwo in dem Laden ein Zettel mit den AGB bzw. den Garantiebedingungen.
Das mit der Abholung dürfte schwierig nachzuweisen sein, wenn das nur mündlich zugesichert wurde.
Aber wenn das Getriebe scheinbar einzeln zur Reparatur geschickt wurde, warum nun der ganze Wagen? Hat das denn damals eine Werkstatt beim ersten Mal abgewickelt?
da hat Erik Ode richtig empfohlen.
Die Schwierigkeit hier liegt wohl darin, dass die Garantie im Ggs. zur Gewährleistung ja eine freiwillige Leistung ist und zu den Konditionen des Garantiegebers geleistet wird. Vermutlich hängt irgendwo in dem Laden ein Zettel mit den AGB bzw. den Garantiebedingungen.
Das mit der Abholung dürfte schwierig nachzuweisen sein, wenn das nur mündlich zugesichert wurde.
Aber wenn das Getriebe scheinbar einzeln zur Reparatur geschickt wurde, warum nun der ganze Wagen? Hat das denn damals eine Werkstatt beim ersten Mal abgewickelt?
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Re: Garantie Reparatur
Ja, wobei diese allerdings nur aus- bzw. eingebaut hat. Alles weitere habe ich organisiert da es so wesentlich kostengünstiger war.Prince of Denmark hat geschrieben:
Aber wenn das Getriebe scheinbar einzeln zur Reparatur geschickt wurde, warum nun der ganze Wagen? Hat das denn damals eine Werkstatt beim ersten Mal abgewickelt?
- Prince of Denmark
- Mod-Team
- Beiträge: 973
- Registriert: 04.04.2005, 17:09
- Wohnort: Hoffentlich bald woanders
Hm. Wenn das eine Partnerwerkstatt gewesen wäre, hätten die sicher behilflich sein können.
Wie auch immer, ich würde da auch eine rechtliche Beratung durch RA in Anspruch nehmen. Erstberatung gibts für Mitglieder von Automobilclubs meist kostenlos.
Was Du selbst machen kannst vorab, wäre eine Frist zu setzen für Erledigung der Reparatur und Rücklieferung sowie die Übersendung der Garantiebedingungen anzufragen. Die bisherige Reparaturdauer war ja schon mehr als angemessen.
Also, am besten schnellstmöglich von einem Experten beraten lassen und vorab schon mal in Verzug setzen.
Wie auch immer, ich würde da auch eine rechtliche Beratung durch RA in Anspruch nehmen. Erstberatung gibts für Mitglieder von Automobilclubs meist kostenlos.
Was Du selbst machen kannst vorab, wäre eine Frist zu setzen für Erledigung der Reparatur und Rücklieferung sowie die Übersendung der Garantiebedingungen anzufragen. Die bisherige Reparaturdauer war ja schon mehr als angemessen.
Also, am besten schnellstmöglich von einem Experten beraten lassen und vorab schon mal in Verzug setzen.
Grüße, PoD
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").