Wasserschaden nach Autogasumbau, Umrüster haftbar ??
Verfasst: 13.01.2008, 17:29
Hallo,
nachdem ihr mir hier -> was-tun-nach-auffahrunfall--t9275.html schon so super weiter geholfen habt (der Unfallgegner hat sich bis heute nicht gemeldet) nochmal ein anderes Anliegen.
Ich habe meinen Volvo V40 gerade wegen Wassereinbruchs im hinteren Fußraum in der Werkstatt (Volvo-Händler) gehabt und letzten Freitag wieder abgeholt. Bei der Abholung wurde mir dann die Ursache für das Wasser im Innenraum (es stand ca. 3cm hoch Wasser im gesamten Innenraum) erklärt: Bei der Umrüstung auf Autogas im Oktober letzten Jahres hat der Umrüster ein Loch vom Motorraum in den Innenraum gebohrt, durch das ein Kabel der Autogasanlage führt. An diesem Loch ist im Laufe der letzten Monate dann wohl nach und nach Wasser in den Innenraum eingedrungen.
Volvo sagte mir, ich solle mich auf jeden Fall deswegen an den Umrüster wenden, da der Schaden auf Grund der Umrüstung entstanden ist. Leider habe ich die Rechnung von Volvo noch nicht vorliegen, hoffe aber, dass in der Fehlerbeschreibung erkennbar ist, dass der Mangel auf Grund der Autogasumrüstung entstanden ist.
Ich denke, ich werde - sobald mir die Volvo-Rechnung - vorliegt - eine E-Mail samt Scan der Rechnung an den Umrüster (übrigens ein kleiner Ein-Mann-Meisterbetrieb) schicken und um Mitteilung bitten, ob er die Kosten für die Fehlersuche und -Beseitigung übernimmt.
Wie ist hier jetzt eurer Ansicht nach die Rechtslage einzuschätzen, wenn der Umrüster die Kosten nicht erstattet ?
Vielen Dank.
Gruß, Rick
nachdem ihr mir hier -> was-tun-nach-auffahrunfall--t9275.html schon so super weiter geholfen habt (der Unfallgegner hat sich bis heute nicht gemeldet) nochmal ein anderes Anliegen.
Ich habe meinen Volvo V40 gerade wegen Wassereinbruchs im hinteren Fußraum in der Werkstatt (Volvo-Händler) gehabt und letzten Freitag wieder abgeholt. Bei der Abholung wurde mir dann die Ursache für das Wasser im Innenraum (es stand ca. 3cm hoch Wasser im gesamten Innenraum) erklärt: Bei der Umrüstung auf Autogas im Oktober letzten Jahres hat der Umrüster ein Loch vom Motorraum in den Innenraum gebohrt, durch das ein Kabel der Autogasanlage führt. An diesem Loch ist im Laufe der letzten Monate dann wohl nach und nach Wasser in den Innenraum eingedrungen.
Volvo sagte mir, ich solle mich auf jeden Fall deswegen an den Umrüster wenden, da der Schaden auf Grund der Umrüstung entstanden ist. Leider habe ich die Rechnung von Volvo noch nicht vorliegen, hoffe aber, dass in der Fehlerbeschreibung erkennbar ist, dass der Mangel auf Grund der Autogasumrüstung entstanden ist.
Ich denke, ich werde - sobald mir die Volvo-Rechnung - vorliegt - eine E-Mail samt Scan der Rechnung an den Umrüster (übrigens ein kleiner Ein-Mann-Meisterbetrieb) schicken und um Mitteilung bitten, ob er die Kosten für die Fehlersuche und -Beseitigung übernimmt.
Wie ist hier jetzt eurer Ansicht nach die Rechtslage einzuschätzen, wenn der Umrüster die Kosten nicht erstattet ?
Vielen Dank.
Gruß, Rick