Händlerkennzeichen

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Samir
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 13.10.2004, 21:38

Händlerkennzeichen

Beitrag von Samir »

hallo und schön Guten . . . . . ,

ich bin neu hier, hoffe das ich Willkommen bin ! ?

und schon stelle ich fragen .

also,

ich habe erst vor kurzen die 06 er Kennzeichen auf Probe erhalten,
wer darf alles in der Rotenkarte eingetragen werden, bzw. Unterschreiben
und Fahren ?

Darf ich die Karte an mein Bruder, Freund oder Vater geben,
damit er mir den Wagen von Ort A nach Ort B bringt ?

Muss man das vorher bei der Zulassungsstelle angeben ?

kann ich auch für eine Fremde Person, ein PKW von Ort A nach Ort B Fahren, wenn ich dafür einen geringen Betrag gegen Quittung erhalte .

Ist das erlaubt ?

Wo genau kann ich mir solche Informationen im Internet holen ?

das reicht erstmal .


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen .

im voraus vielen dank für jede antwort .


netten Gruss aus Berlin

Samir
tdi
Spezialist
Beiträge: 749
Registriert: 18.09.2004, 21:07

Beitrag von tdi »

Damit dürfen alle FHZ bewegt werden die im Besitz deiner Firma sind.
Fahrer müssen ,soweit ich weiss, in Deiner Fa. als Mitarbeiter gemeldet sein.
CARter Bleifuß
Spezialist
Beiträge: 59
Registriert: 30.10.2004, 14:53
Wohnort: München

Beitrag von CARter Bleifuß »

Steht doch alles in dem Antragsformular. Zumindest in München und in anderen Bundesländern wird vermutlich nicht anders sein.

Händlerkennzeichen dürfen ausschließlich für Probe-/ und Überführungsfahrten verwendet werden. Wie Du nun einzelne Fahrten deklarierst, ist Deine Sache solange Du Dich nicht Nachts um 12.00 Uhr die Leopoldstraße auf und ab fährst.

Wenn Du natürlich gemäß dem Motto "Neue Besen Kehren gut", alles superkorrekt machen willst, frag´ bei dem zuständigem Amt nach. Hier ist auch vieles Auslegungssache. Ein Freund von mir bekam Probleme, weil er mit den Roten zu Zulassung fuhr und selbiges Auto abmeldete...

Laut dem aus dem Fenster glotzenden Sachbearbeiter, war das weder eine Probe- noch eine Überführungsfahrt.
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